Pressemitteilung — „Ein Zerrbild unserer Berichterstattung“

Stellungnahme der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Behauptungen Frauke Brosius-Gersdorfs
Frankfurt – 08. August 2025. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat in all ihren Ressorts zu jedem Zeitpunkt mit großer Sorgfalt zur Verfassungsrichterkandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf recherchiert, berichtet und diese mit ebenso großer Sorgfalt kommentiert. Frau Brosius-Gersdorf hat in ihren Erklärungen mehrfach auf Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung angespielt und diese angegriffen, ohne jedoch unsere Zeitung namentlich zu nennen. Zu den von Frau Brosius-Gersdorf genannten Punkten ist im Einzelnen folgendes anzumerken:
Frau Brosius-Gersdorf hat am 15. Juli erklärt, „die Berufung auf anonyme Quellen, zumal, wenn es sich bei dieser Quelle um eine Justizministerin handeln soll“ sei „inakzeptabel“. Damit spielte Frau Brosius-Gersdorf offenbar auf einen F.A.Z.-Bericht an, der am 4. Juli auf FAZ.NET veröffentlicht wurde und in dem wir eine Landesjustizministerin zitierten, die die Eignung von Frau Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin infrage gestellt hat. Da zum damaligen Zeitpunkt Frau Brosius-Gersdorf als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts vorgesehen war und der Bundesrat darüber abstimmen sollte, war es nachrichtlich geboten, über die Bedenken in mehreren Landesregierungen zu berichten. Der Abdruck des Zitats war ebenso geboten wie die Nicht-Nennung des Namens der Ministerin. Diese hatte das Zitat nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass ihr Name nicht genannt wird. Der Pressekodex verpflichtet uns dazu, eine solche Bedingung zu respektieren.
Frau Brosius-Gersdorf legt in ihrer Erklärung vom 7. August nahe, in unserer Zeitung sei „das Narrativ einer „ultralinken“ „Aktivistin“ geprägt“ worden. Das ist unzutreffend. Richtig ist, dass wir in der Ausgabe vom 3. Juli einen CDU-Bundestagsabgeordneten zitiert haben, der unter Bezugnahme auf Frau Brosius-Gersdorfs Kandidatur sagte, es könne nicht sein, „dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt“ und wir auch über die Bedenken weiterer Abgeordneter berichtet haben. Beides war nachrichtlich geboten. Die exklusive Recherche unserer Zeitung, dass es in der Unionsfraktion maßgeblichen Widerstand gegen die Kandidatur gab, stellt keinen „ehrabschneidenden Journalismus“ dar.
Frau Brosius-Gersdorf legt in ihrer Erklärung vom 7. August nahe, in unserer Zeitung sei ein „wirklichkeitsfremdes Zerrbild“ von ihr gezeichnet worden. Es seien lediglich ihre rechtswissenschaftlichen Ergebnisse dargestellt worden, diese „teils unvollständig bzw. falsch“, nicht aber die rechtsdogmatische Begründung. Das können wir nur als Zerrbild unserer Berichterstattung ansehen. Die F.A.Z. hat sich sehr eingehend mit den rechtswissenschaftlichen Positionen von Frau Brosius-Gersdorf beschäftigt und ihre Leser darüber informiert – in einer Tiefe und Breite (auch der Einschätzungen) wie kaum ein anderes Medium.
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