Pressemitteilung — F.A.Z. und buch.de legen Rechtsstreit über Buchrezensionen bei

Bild: F.A.Z.

Der Rechtsstreit um die Verwendung von F.A.Z.-Buchrezensionen zu Werbezwecken ist beigelegt. Auf dringendes Anraten des Landgerichts München schließt die Thalia Bücher GmbH mit der F.A.Z. einen Vergleich.

Der Rechtsstreit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) und der Thalia Bücher GmbH ist mit einem Vergleich beigelegt: Thalia gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für sämtliche streitgegenständlichen Rezensionen ab und verpflichtet sich zu einer Zahlung von signifikantem Schadensersatz. Die verwendeten Rezensionsauszüge sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur gegen eine Lizenzzahlung zu Werbezwecken verwendet werden. Die Parteien einigen sich auf eine Zahlung, nach der durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug als fiktive Lizenz zu bezahlen sind.

Die Thalia Bücher GmbH hatte auf der Plattform „buch.de“ in großem Umfang Rezensionen zur Bewerbung des eigenen Internetangebots verwendet, ohne eine Erlaubnis eingeholt zu haben oder sonst befugt zu sein. Die F.A.Z. hatte buch.de in diesem Zusammenhang mehrfach und schriftlich Angebote zum Erwerb einer entsprechenden Lizenz unterbreitet. Nachdem sämtliche Gespräche am Widerstand von buch.de gescheitert waren, hatte die F.A.Z. Klage gegen den Online-Buchhändler erheben müssen.

Das Verfahren wurde von einem größeren Medienecho begleitet, nachdem Unternehmen des Zwischenhandels und ein Tochterunternehmen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels dem Streit beigetreten waren.

Die F.A.Z. sah sich zum Schutz ihres geistigen Eigentums in der Pflicht, auf einer angemessenen Vergütung für die Verwertung von F.A.Z.-Rezensionen zu bestehen. Zumal namhafte Verlage wie beispielsweise der Hanser Verlag oder der Online-Buchhändler buecher.de (Weltbild-Verlag) Rezensionen der F.A.Z. auf der Basis einer Lizenzabsprache nutzen.

Burkhard Petzold, Geschäftsführer der F.A.Z.: „Wir sind froh, dass wir in diesem Verfahren trotz aller Widerstände einen langen Atem bewiesen haben. Nach dem Vergleich ist klar, dass auch Rezensionsauszüge der F.A.Z. urheberrechtlich schutzfähig sind. Sie dürfen nicht ohne Erwerb einer entsprechenden Lizenz zu Werbezwecken genutzt werden. Die Summe von durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug halten wir für einen guten Richtwert.“

Pressekontakt:
Franziska Kipper-Schreyer
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon  +49 69 75 91-1326
E-Mail: f.kipper-schreyer@faz.de

Kontakt für den Lizenzerwerb:
Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Quelle: F.A.Z.

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